Stand 25.11.2021
Schulbetrieb an den Privaten Schulen Krauß
Bitte beachten Sie:
An unserer Schule gilt mit Wirkung vom 24.11.2021 ausnahmslos die 3G-Regelung. Das bedeutet, dass alle Personen, die die Schule betreten wollen nur dann Zugang erhalten, wenn sie einen Impf-, Genesenen- oder einen tagesaktuellen Testnachweis (Antigentest 24 Stunden, PCR-Test 48 Stunden gültig) vorweisen können. Gäste sind zudem verpflichtet eine FFP2-Maske zu tragen. Zum Schutz aller Personen, testen sich an unserer Schule alle Schüler/innen, Lehrkräfte und Mitarbeiter, auch Geimpfte und Genesene, regelmäßig mit Selbsttests.
1. Unterrichtsbetrieb
Für alle Jahrgangsstufen findet Präsenzunterricht statt.
2. Maskenpflicht
Sie gilt gem. kultusministeriellem Schreiben ZS.4-BS4363.0/1012 vom10.11.2021 bis auf Weiteres im gesamten Schulgebäude auch während des Unterrichts am Sitzplatz, während sonstiger Schulveranstaltungen und der Mittagsbetreuung. Unverändert haben Lehrkräfte sowie alle an der Schule tätigen bzw. anwesenden Personen (Besucher) sowie Schülerinnen und Schüler mindestens eine medizinische Gesichtsmaske („OP-Maske“) zu tragen. Eine FFP2-Maske wird dringend empfohlen. Im Freien (z. B. auf dem Pausenhof) muss keine Maske getragen werden.
3. Schülertestungen, Schulpflicht
Die Teilnahme am Präsenzunterricht ist nur möglich, wenn sich die Schüler/innen den vorgeschriebenen SARS-CoV-2 Rapid-Antigen-Schnelltests unter Aufsicht in der Schule unterziehen oder einen von medizinisch geschultem Personal durchgeführten negativen PCR-Test vorlegen. Schulintern finden die Schnelltests dreimal wöchentlich montags, mittwochs und freitags im Klassenverband statt.
Da die Schulpflicht in erster Linie eine Pflicht zum Besuch des Präsenzunterrichts ist (vgl. Art. 56 Abs. 4 Satz 3 BayEUG) und die umfassenden Hygienebestimmungen unter Berücksichtigung des Impffortschritts einen sicheren Schulbesuch ermöglichen, haben testverweigernde Schülerinnen und Schüler keinen Anspruch mehr auf Distanzunterricht. Die Schulpflicht kann in diesen Fällen somit nicht mehr durch Wahrnehmung von Distanzangeboten erfüllt werden. Schülerinnen und Schüler, die kein negatives Testergebnis vorlegen und deshalb nicht regelmäßig am Unterricht teilnehmen können, verletzen daher grundsätzlich ihre Schulpflicht (vgl. Art. 56 Abs. 4 Satz 3 BayEUG) und bleiben dem Unterricht schuldhaft unentschuldigt fern. Die Erziehungsberechtigten haben die Pflicht auf den regelmäßigen Unterrichtsbesuch ihrer Kinder hinzuwirken (vgl. Art. 76 Satz 2 BayEUG).
4. Beurlaubungsmöglichkeiten
Schüler/innen mit Grunderkrankungen, bei denen nach ärztlicher Einschätzung ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf einer COVID-19-Erkrankung besteht, können von der Präsenzpflicht entbunden werden. Die Vorlage eines entsprechenden Attests ist notwendig. Die Schüler/innen nehmen in diesem besonderen Fall am Distanzangebot der jeweiligen Klasse/Lehrkraft teil. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Unterrichtsangebot besteht lt. kultusministerieller Bestimmungen nicht.
5. Verhalten bei Krankheits- bzw. Erkältungssymptomen
Schüler/innen mit akuten Krankheitsanzeichen wie Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Luftnot, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinns, Hals-/Ohrenschmerzen, Schnupfen, Kopf-/Gliederschmerzen, Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall, ist der Schulbesuch nicht gestattet. Nach Auftreten genannter Symptome muss vor dem Wiederscheinen in der Schule das negative Testergebnis eines PCR-Tests oder eines POC-Antigen-Schnelltests vorliegen. Ein Selbsttest oder Schnelltest reicht nicht aus. Das negative Testergebnis muss der Schule am Tag der Unterrichtswiederaufnahme in Form einer schriftlichen Bestätigung vorliegen.
Wird kein negatives Testergebnis vorgelegt, kann die Schule erst wieder besucht werden, wenn die Schüler bzw. der Schüler keine Krankheitssymptome mehr aufweist und die Schule ab Auftreten der Krankheitssymptome sieben Tage nicht besucht hat.
6. Stundenplan
Es gilt bis auf Weiteres der reguläre Stundenplan.
7. Pausenverkauf / Kantine
Pausenverkauf und Kantine haben ohne Einschränkungen unter Beachtung der Hygiene-/Abstandsregelungen geöffnet.
8. Ganztagsschule
Die Teilnahme an der Ganztagsschule ist ohne Einschränkungen möglich.
Bei Fragen rufen Sie uns gerne an.
Mit den besten Grüßen & bleiben Sie gesund!
Falko Krauß
Schulleiter